Pension Zum Golfstübchen
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Im Deutsch-Luxemburgischen Naturpark.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Pension Zum Golfstübchen(Beherbergungsvertrag).
Der Begriff "Beherbergungsvertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag, Pensionzimmervertrag.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Pension Zum Golfstübchen, wobei §540 Abs. 1 Satz 2 BGB Anwendung wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


2.Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

2.1. Vertragspartner sind Pension Zum Golfstübchen und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Pension Zum Golfstübchen, auch telefonisch, zustande. Pension Zum Golfstübchen steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Alle Ansprüche gegen Pension Zum Golfstübchen verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn(§199 Abs. 1 BGB).  Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Pensions beruhen.



3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


3.1. Pension Zum Golfstübchen ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Die gilt auch für vom Kunden direkt oder über Pension Zum Golfstübchen beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Beherbergungsbetrieb verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind Lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Pension Zum Golfstübchen kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Pensions oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Pensions erhöht.
3.5. Rechnungen des Pensions ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Pension Zum Golfstübchen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Pension Zum Golfstübchen ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.

3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Pensions aufrechnen oder verrechnen.



4. Rücktritt des Kunden(Abbestellung, Stornierung/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Pensions("no Show")

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Pension Zum Golfstübchen geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Pension Zum Golfstübchen der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2. Sofern zwischen Pension Zum Golfstübchen und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Pensions aufzulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Pension Zum Golfstübchen ausübt.
4.3. Ist der Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Pension Zum Golfstübchen einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Pension zum Golfstübchen den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Pension Zum Golfstübchen hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann Pension Zum Golfstübchen den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, abhängig von der gebuchten Leistung, mindestens 90% vom vereinbarten Gesamtpreis bei Übernachtung ohne Frühstück, 80% vom vereinbarten Gesamtpreis bei Übernachtung mit Frühstück und 70% vom vereinbarten Gesamtpreis bei Übernachtung inkl. Halbpension zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten höhe entstanden ist.



5. Rücktritt seitens Pension Zum Golfstübchen

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Pension Zum Golfstübchen in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Pensions mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Pension Zum Golfstübchen gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Pension Zum Golfstübchen ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist Pension zum Golfstübchen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- Pension Zum Golfstübchen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Pensions in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem <herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Pensions zuzurechnen ist;
- Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2. vorliegt.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.



6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe.

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 ihr des vereinbarten Abreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Pension Zum Golfstübchen spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Pension Zum Golfstübchen aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 80%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


7. Haftung des Pensions.

7.1. Pension Zum Golfstübchen haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Pension zum Golfstübchen die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Pensions beruhen.  Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Pensions beruhen. Einer Pflichtverletzung des Pensions steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Pensions auftreten, wird Pension zum golfstübchen bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. De Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen oder Mängel zu beheben und einen möglichen Sachaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet Pension Zum Golfstübchen dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen(§§701 ff. BGB). Pension Zum Golfstübchen empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit Pension zum Golfstübchen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich Pension Zum Golfstübchen Anzeige macht(§703 BGB)
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Pensionsgarage, oder auf dem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Pension Zum Golfstübchen nur nacht Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.
7.4. Weckaufträge werden vom Beherbergungsbetrieb mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Zum Golfstübchen übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die nachsenden derselben. Vorstehende Nummer 7.1. gilt entsprechend.



8. Personenbezogenen Daten.

8.1. Die beim Reservierungsvorgang erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich für die Abwicklung des Reservierungsvorganges und des Beherberungsvertrages verarbeitet und benutzt. Eine Nutzung für weitere Zwecke findet nicht statt. Zugriff auf personenbezogene Daten haben nur solche Personen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet haben, diese einzuhalten. Ein Zugriff auf die Daten erfolgt durch diese jeweils nur in dem Umfang, der für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Sie können die Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Eine Korrektur, Sperrung bzw. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie im Rahmen der Vorgaben der §§ 34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz jederzeit beantragen.

9. Schlussbestimmungen.

9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dies Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Pensions. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Pensions.
9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts it ausgeschlossen.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 10. EU-Streitschlichtung : 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.  

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahrenvor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 


Stand Januar 2021